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   BSG, 15.02.2007 - B 1 KR 121/06 B   

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https://dejure.org/2007,44571
BSG, 15.02.2007 - B 1 KR 121/06 B (https://dejure.org/2007,44571)
BSG, Entscheidung vom 15.02.2007 - B 1 KR 121/06 B (https://dejure.org/2007,44571)
BSG, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - B 1 KR 121/06 B (https://dejure.org/2007,44571)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 15.02.2007 - B 1 KR 121/06 B
    Die Beschwerdebegründung muss nach der Rechtsprechung des BSG insoweit erkennen lassen, welcher abstrakte Rechtssatz im herangezogenen höchstrichterlichen Urteil enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).

    Nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall (was im Rahmen der Beschwerde nicht zu beurteilen ist), sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung der Revision wegen Abweichung (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 26).

  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 15.02.2007 - B 1 KR 121/06 B
    Nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall (was im Rahmen der Beschwerde nicht zu beurteilen ist), sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung der Revision wegen Abweichung (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 26).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Auszug aus BSG, 15.02.2007 - B 1 KR 121/06 B
    4 1. Die auf den Zulassungsgrund der Divergenz (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG) gestützte Beschwerde behauptet, das Urteil des LSG weiche vom Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8.11.2005 (B 1 KR 30/04 R - BSGE 95, 219 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 1) ab.
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 15.02.2007 - B 1 KR 121/06 B
    Entscheidet das Berufungsgericht auf Grund mündlicher Verhandlung, genügt die Beschwerde der Darlegungspflicht des im § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG nur dann, wenn sie einen in der Niederschrift des LSG oder einen im Tatbestand der Entscheidung enthaltenen Beweisantrag bezeichnet (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2006 - L 1 KR 195/06
    Wegen des weiteren Beteiligtenvorbringens und der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakte zum Hauptsacheverfahren (L 1 KR 121/06) sowie auf die Verwaltungsakte der Antragsgegnerin Bezug genommen.
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